Beim Umzug gibt es diesen kleinen Moment, den man leicht übersieht: Die Schlüssel sind da, die erste Lampe hängt provisorisch an der Decke, und plötzlich braucht man Strom – für den Akkuschrauber, den Wasserkocher und später für Kühlschrank und Waschmaschine. Der Stromanschluss funktioniert meistens einfach. Das heißt aber nicht, dass die Anmeldung automatisch erledigt ist. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, vermeidet unnötige Fragen zur Rechnung und kann den Tarif in Ruhe auswählen.
Meine praktische Faustregel lautet: Den neuen Stromvertrag am besten zwei bis vier Wochen vor dem Einzug abschließen. Das ist normalerweise genug Zeit, um Anbieter, Zählernummer und Einzugsdatum zusammenzubringen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss niemand Monate vorher einen Vertrag unterschreiben. Warten bis nach dem Einzug ist jedoch keine gute Strategie – vor allem, weil Strom seit einer wichtigen Änderung nicht mehr rückwirkend beim gewünschten Anbieter angemeldet werden kann.
Warum der Einzugstag inzwischen besonders wichtig ist
Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferstellen im normalen Lieferantenwechsel nicht mehr möglich. Der Anbieterwechsel selbst kann technisch an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden. Das klingt zunächst so, als könne man den Stromvertrag noch am Umzugstag bequem erledigen. In der Praxis sollte man sich darauf nicht verlassen: Die schnelle technische Zuordnung ersetzt weder die Vertragsprüfung noch eine rechtzeitige Mitteilung des Einzugsdatums.
Wer eine Wohnung übernimmt und zunächst keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, steht trotzdem nicht ohne Strom da. Der Verbrauch wird in der Regel der Grundversorgung zugeordnet, sobald Strom entnommen wird. Das Licht geht also nicht aus, nur weil die Anmeldung noch fehlt. Allerdings ist die Grundversorgung nicht automatisch der Tarif, den man langfristig haben möchte. Ein späterer Wechsel wirkt nicht rückwirkend: Bis zum tatsächlichen Beginn des neuen Vertrags wird der Strom nach den Bedingungen des bisherigen Lieferverhältnisses abgerechnet.
Das kann bei einem kurzen Übergang unproblematisch sein. Ärger entsteht eher, wenn unklar bleibt, ab welchem Tag der eigene Verbrauch beginnt oder welcher Zähler zur Wohnung gehört. Darum sind Einzugsdatum und Zählerstand keine Formalitäten, die man irgendwann nachholt, sondern die sauberste Grundlage für die erste Abrechnung.
Der richtige Zeitpunkt hängt auch von der alten Wohnung ab
Beim Umzug gibt es zwei getrennte Aufgaben: die Versorgung an der neuen Adresse und den Vertrag an der alten. Den neuen Vertrag können Sie oft wenige Wochen vor dem Umzug passend zum Einzugsdatum beauftragen. Beim alten Vertrag lohnt sich ein früherer Blick. Prüfen Sie, ob der Anbieter an der neuen Adresse liefern kann und was Ihr Vertrag zum Umzug sagt. Ein Umzug beendet einen Stromvertrag nicht in jedem Fall automatisch.
Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Bedingungen weiterliefern kann, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen. Bei einem Umzug sollten Sie den Anbieter dafür möglichst sechs Wochen vorher informieren und die Vertragsbedingungen prüfen. Selbst wenn Sie den Vertrag mitnehmen möchten, braucht der Versorger die neue Anschrift und den Termin. Wer die alte Wohnung einfach kündigt oder den Zähler nicht meldet, riskiert dagegen Rückfragen und eine Rechnung, die erst später richtig zugeordnet werden kann.
Ich würde deshalb nicht alles in eine einzige „Stromanmeldung“ packen. Schreiben Sie dem bisherigen Anbieter separat, dass Sie ausziehen, und kümmern Sie sich unabhängig davon um die Belieferung der neuen Wohnung. Gerade bei einem Umzug zum Monatsende ist diese Trennung hilfreich: Das Auszugsdatum und der Start des neuen Vertrags können auf denselben Tag fallen, betreffen aber unterschiedliche Zähler und Lieferstellen.
Was Sie vor der Anmeldung bereitlegen sollten
Für den Vertragsabschluss benötigen Sie normalerweise die neue Adresse, das Einzugsdatum und Angaben zum bisherigen Verbrauch oder zur Haushaltsgröße. Besonders nützlich sind außerdem die Zählernummer und, sobald Sie Zugang zur Wohnung haben, der Zählerstand. Die Zählernummer steht auf dem Gerät; sie ist nicht dasselbe wie die Nummer auf einem alten Schreiben des Vormieters. In Mehrfamilienhäusern sind Zähler oft in einem Kellerraum zusammengefasst. Ein Foto vom Zähler und vom gut lesbaren Nummernschild spart hier mehr Zeit als eine lange Beschreibung an den Anbieter.
Ist die Zählernummer vor der Schlüsselübergabe nicht zu bekommen, können Sie den Vertrag meist zunächst mit Adresse und Einzugsdatum anfragen und die fehlende Angabe nachreichen. Raten sollten Sie nicht. Bei mehreren ähnlich beschrifteten Zählern kann eine falsche Zuordnung dazu führen, dass Sie für den Verbrauch einer anderen Wohnung angeschrieben werden. Fragen Sie im Zweifel die Hausverwaltung oder den Vermieter, welcher Zähler zur Wohnung gehört.
Am Übergabetag sollte der Stand gemeinsam oder zumindest unmittelbar beim Einzug notiert werden. Halten Sie Datum, Zählernummer und Zählerstand fest und machen Sie ein Foto, auf dem die Anzeige erkennbar ist. Das ist besonders hilfreich, wenn der Vormieter kurz zuvor ausgezogen ist oder die Wohnung leer stand. Ein schriftlicher Übergabevermerk ist noch besser. So lässt sich später nachvollziehen, wo der Verbrauch des vorherigen Haushalts endet und Ihrer beginnt.
Wie viel Vorlauf ist bei den verschiedenen Situationen sinnvoll?
| Situation | Sinnvoller Zeitpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Einzug in eine bestehende Wohnung | Etwa zwei bis vier Wochen vorher | Startdatum, Adresse und Zählernummer möglichst genau angeben |
| Alter Vertrag soll beendet werden | Sechs Wochen vorher prüfen und Anbieter kontaktieren | Umzugsklausel und mögliches Sonderkündigungsrecht beachten |
| Zählernummer ist noch unbekannt | Vertrag frühzeitig anfragen, Nummer nachreichen | Nicht schätzen; Zählerstand am Einzugstag dokumentieren |
| Anmeldung wurde vergessen | Sofort nach dem Einzug handeln | Grundversorgung für die Übergangszeit und tatsächliches Einzugsdatum klären |
Was passiert, wenn Sie erst nach dem Einzug daran denken?
Dann ist das kein Grund zur Panik. Melden Sie sich möglichst sofort bei einem Anbieter oder beim örtlichen Grundversorger und teilen Sie mit, seit wann Sie die Wohnung nutzen. Wichtig ist, den Lieferbeginn nicht auf ein Datum vorzuverlegen, das der Anbieter nach den geltenden Abläufen nicht mehr anmelden kann. Für die Zeit bis zum Start eines neuen Vertrags kann die Grundversorgung greifen. Sie ist eine verlässliche Übergangslösung, aber nicht zwingend die günstigste Wahl.
Wenn Sie bereits Strom verbraucht haben, sollten Sie außerdem den Einzugszählerstand festhalten und den Anbieter informieren. Bei der Grundversorgung kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das ermöglicht einen Wechsel, sobald ein anderer Vertrag tatsächlich beginnt. Fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung des Lieferbeginns, statt sich nur auf eine telefonische Auskunft zu verlassen. So wissen Sie, welcher Anbieter für welchen Zeitraum zuständig ist.
Die 24-Stunden-Regel beim technischen Wechsel wird gelegentlich missverstanden. Sie bedeutet nicht, dass jede Tarifentscheidung ohne Vorlauf und unabhängig von Vertragsbedingungen sofort umgesetzt wird. Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten und der vereinbarte Lieferbeginn bleiben relevant. Ein Wechsel am selben Tag ist deshalb kein Ersatz für die Planung vor dem Umzug.
Besondere Fälle: Neubau, Zwischenmiete und Umzug mit wenig Abstand
Bei einem Neubau kann die Situation anders aussehen als in einer bereits bewohnten Wohnung. Klären Sie früh, ob der Netzanschluss fertig ist, welcher Zähler eingebaut wurde und ab wann die Wohnung tatsächlich bezugsfertig ist. Bei einer Zwischenmiete sollte außerdem eindeutig sein, ob der Strom über den Hauptmieter läuft oder Sie selbst einen Vertrag benötigen. Steht der Strom bereits auf den Namen einer anderen Person, schließen Sie nicht einfach einen zweiten Vertrag für denselben Zähler ab, ohne die Zuständigkeit zu klären.
Liegt zwischen Schlüsselübergabe und Einzug nur ein Wochenende, zählt vor allem eine genaue Dokumentation. Notieren Sie den Stand beim Erhalt der Schlüssel, auch wenn Sie erst später Möbel bringen. Falls der Anbieter den Vertrag nicht wie gewünscht zum geplanten Termin starten kann, fragen Sie nach, wie die Übergangszeit abgerechnet wird. Eine kurze schriftliche Nachfrage schafft hier mehr Klarheit als die Annahme, der Vormieter oder Vermieter werde sich darum kümmern.
Eine kleine Vorbereitung macht den Umzug leichter
Der passende Moment für die Anmeldung ist also nicht erst dann, wenn der Kühlschrank schon läuft. Schließen Sie den neuen Vertrag möglichst einige Wochen vor dem Einzug ab, klären Sie den alten Vertrag separat und notieren Sie den Zählerstand am Übergabetag. Wenn noch eine Angabe fehlt, lässt sich vieles nachreichen – entscheidend ist, dass Sie den tatsächlichen Termin nicht aus dem Blick verlieren.
Beim Umzug gehen viele Dinge gleichzeitig verloren: ein Schlüsselbund, eine Schraube für das Bett, manchmal auch der Überblick über Verträge. Der Strom muss deshalb kein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor sein. Ein Foto vom Zähler, ein bestätigtes Einzugsdatum und eine kurze Nachricht an den alten Anbieter reichen oft, um Monate später nicht rätseln zu müssen, wer für die ersten Kilowattstunden zuständig war.
Foto von Timo Müller auf Unsplash
Schöne Räume brauchen nicht unbedingt teure Möbel, sondern vor allem ein gutes Gespür für Details. Die größte Freude bereiten kleine Veränderungen mit überraschend großer Wirkung. Inspiration gibt es überall – manchmal sogar beim Umstellen einer einzigen Lampe.
